Ablauf und Kosten
Einzel- und Gruppenpsychotherapie sowie psychotherapeutische Grundversorgung in der Gruppe
Meine Praxis ist an die kassenärztliche Versorgung angeschlossen (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe, KVWL). Das bedeutet, dass die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis (einzeln oder in der Gruppe) bei entsprechender Indikation und nach Antragsstellung und -bewilligung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Am Anfang jedes Quartals legen Sie mir Ihre Krankenversichertenkarte vor, damit eine Abrechnung über die Krankenkasse erfolgen kann. Eine Überweisung von einem Arzt wird nicht benötigt.
Da ein Versorgungsauftrag beinhaltet, dass ich eine bestimmte Anzahl gesetzlich krankenversicherter Patient:innen psychotherapeutisch versorge, behandle ich im Rahmen von Psychotherapie aktuell weder Privatversicherte noch Selbstzahler.
Wir vereinbaren zunächst 1-3 Sprechstundentermine, in denen abgeklärt wird, ob eine ambulante Psychotherapie indiziert ist. Wenn dies der Fall ist, folgen bis zu 4 sogenannte probatorische Sitzungen. In diesen Sitzungen erfolgt unter anderem die Diagnostik und Auftragsklärung. Zudem bieten diese Sitzungen die Möglichkeit eines gegenseitigen Kennenlernens, sodass dann gemeinsam entschieden werden kann, ob eine therapeutische Arbeit miteinander möglich und sinnvoll ist. Innerhalb dieser probatorischen Sitzungen erfolgt anschließend die Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse. Die Kosten für Sprechstundentermine und probatorische Sitzungen werden von den Krankenkassen in voller Höhe übernommen, ebenso wie die psychotherapeutische Behandlung nach Genehmigung des Therapieantrags.
Optional kann nach mindetens einem Sprechstundentermin die Teilnahme an einer Gruppe zur psychotherapeutischen Grundversorgung erfolgen. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Teilnahme ist antrags- und genehmigungsfrei. Die Stunden werden nicht auf eine spätere Einzel- oder Gruppenpsychotherapie angerechnet. Alle Informationen zur gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung finden Sie hier. Alle Informationen zur Vereinbarung eines Erstgesprächstermins finden Sie unter dem Punkt Termine.
Beratung und Coaching
Die Kosten für Beratung und Coaching sind privat zu tragen. Ich richte mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (Stand 2024) sowie den Abrechnungsempfehlungen der Ärztekammer zur Analogabrechnung (Stand Juli 2024).
ADHS-Diagnostik
Die Kosten für die ADHS-Diagnostik (3-5 Termine à 50 Minuten zzgl. Bearbeitung von Fragebögen zu Hause) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen oder können als Selbstzahler getragen werden. Wenn Sie die Kosten selbst tragen wollen, fragen Sie gerne eine individuelle Kostenaufstellung bei mir dazu an. Ich biete aktuell keine ADHS-Diagnostik für Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte an.
Die Kosten für zukünftige Online-Gruppencoachings, Online-Kursangebote etc. finden Sie zu gegebener Zeit entsprechend bei den jeweiligen Angeboten.
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